innTech ® unterstützt seit 2004 namhafte Unternehmen aus der Automobilzulieferindustrie, der Medizintechnik und dem Maschinenbau.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Maschinensicherheit und der Einhaltung der CE-Richtlinien. Mit unserem Know-how begleiten wir Sie bei der sicheren und effizienten Gestaltung und Nutzung Ihrer Maschinen und Arbeitsplätze.
Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil in vielen Arbeitsumgebungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, welches die Gefährdungsbeurteilung (§5 Absatz 1) und die Unterweisung der Beschäftigten (§12) vorschreibt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Maschinensicherheit sind in verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen festgelegt. Eine wichtige Rolle spielen dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG).
Die CE-Kennzeichnung ist eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt. Die rechtlichen Grundlagen für die CE-Kennzeichnung sind in der EU-Verordnung 2019/1020 „Verordnung zu Produktsicherheit und Marktüberwachung“ und der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG festgelegt.
Gerade mittelständische Maschinenbauunternehmen können durch die hohe Wirtschaftlichkeit von 3D-Messungen profitieren, um dauerhaft die Produktionsabläufe zu sichern.
Engeneering | CAD-Konstruktion | Dokumentation - Wir arbeiten mit Autodesk Inventor™, SOLIDWORKS® und E-Plan.
innTech ® ist Ihr Partner für Arbeitssicherheit, CE-Konformität, Engineering und mobile 3D-Vermessung.
Was unsere Kunden an uns schätzen? Unsere punktgenauen, präzisen Lösungen, unsere professionelle, praxisorientierte Beratung und unsere kurzen Reaktionszeiten.
In Deutschland ist der Arbeitgeber gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen verantwortlich. Dies bedeutet, dass er dafür Sorge tragen muss, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz geschützt werden und die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der potenzielle Risiken am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden. Zudem ist er verpflichtet, seine Beschäftigten über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und sie in Fragen des Arbeitsschutzes zu unterweisen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jedoch auch eine Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und sollten sich an die Vorschriften halten, die der Arbeitgeber festgelegt hat.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung von Arbeitsbedingungen und -prozessen, die potenzielle Gesundheitsrisiken für Beschäftigte darstellen können. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, mögliche Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Daraufhin können Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken entwickelt und umgesetzt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die Beurteilung umfasst unter anderem die Analyse von Arbeitsabläufen, Arbeitsumgebungen, Arbeitsmitteln, psychosozialen Belastungen und der Organisation des Arbeitsplatzes. Eine Gefährdungsbeurteilung ist somit ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient dazu, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Im Sinne der Maschinenrichtlinie ist eine Risikobeurteilung eine systematische Bewertung der potenziellen Gefahren, die von einer Maschine ausgehen können. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Konformitätsbewertung von Maschinen gemäß der EU-Maschinenrichtlinie. Die Risikobeurteilung ist eine detaillierte Analyse des Risikos, das von jeder einzelnen Maschine ausgeht, und basiert auf der Bewertung von Faktoren wie der Maschinenkonstruktion, der vorgesehenen Verwendung und der Arbeitsumgebung. Dabei werden mögliche Gefährdungen identifiziert, die Bewertung des Risikos durchgeführt und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung oder -vermeidung festgelegt. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung sind dann in der Betriebsanleitung und in der Konformitätserklärung zu dokumentieren und bilden die Grundlage für die Sicherheitsbewertung der Maschine.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind staatlich geregelte Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Die UVV sind in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise im Bauwesen, in der Elektrotechnik oder im Umgang mit Gefahrstoffen anwendbar. Die Einhaltung der UVV ist für Unternehmen verpflichtend und wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft kontrolliert.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Die DGUV ist die Dachorganisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland und zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die DGUV Vorschrift 1 (DGUV V 1) definiert die Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Einige der wichtigsten Pflichten sind:
Diese und weitere Pflichten sind in der DGUV V 1 festgelegt und sollen dazu beitragen, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet wird.
Ein Sicherheitsbeauftragter hat die Aufgabe, zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beizutragen. Dazu gehört die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Überwachung von Schutzmaßnahmen und die Aufklärung der Beschäftigten über sicherheitsrelevante Themen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er arbeitet eng mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und dem Arbeitsschutzausschuss zusammen und trägt somit maßgeblich dazu bei, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet wird.
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Unsere kreativen Lösungsansätze, unsere professionelle, praxisorientierte Beratung und unsere persönliche Begleitung, in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
innTech® ist seit 2004 renommierter Partner in den Bereichen Arbeitssicherheit, CE-Konformität, Automatisierung und mobiler 3D-Vermessung.