Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil in vielen Arbeitsumgebungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, welches die Gefährdungsbeurteilung (§5 Absatz 1) und die Unterweisung der Beschäftigten (§12) vorschreibt.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, während die Unterweisung sicherstellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen informiert sind. Das ArbSchG stellt sicher, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten wahrnehmen und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten.
Unsere Dienstleistungen für Sie
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG, §5 Abs 1)
- Erstellen von Betriebsanweisungen (ArbSchG §§ 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1
- Durchführen und dokumentieren von Unterweisungen (ArbSchG, §5 Abs. 12)
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen (GefStoffV, §6 Abs. 2 und 12)