Die CE-Kennzeichnung ist eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt. Die rechtlichen Grundlagen für die CE-Kennzeichnung sind in der EU-Verordnung 2019/1020 „Verordnung zu Produktsicherheit und Marktüberwachung“ und der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG festgelegt.
Die Konformitätsbewertungsverfahren, die notwendig sind, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten, sind ebenfalls in diesen Richtlinien geregelt. Darüber hinaus gibt es noch weitere EU-Richtlinien und -Verordnungen, die spezifische Anforderungen an bestimmte Produktgruppen stellen, wie z.B. die RoHS-Richtlinie für die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Einhaltung dieser rechtlichen Grundlagen ist entscheidend für eine erfolgreiche Markteinführung von Produkten in Europa.
Bei der Umsetzung dieser Vorschriften und der Gewährleistung der CE-Konformität Ihrer Produkte bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung.
Unsere Dienstleistungen für Sie
- Richtlinien- und Normenrecherche
- Erstellen der Risikobeurteilung gem. DIN EN ISO 12100
- Erstellung / Prüfung der technischen Unterlagen
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
Wir verwenden die Software
- Safexpert
- SISTEMA